NIS-2 Inhouse-Schulung: Wir befähigen Ihr Unternehmen zur eigenständigen Umsetzung
Erfüllen Sie die gesetzliche Schulungspflicht nach § 38 BSIG – und gehen Sie einen Schritt weiter: Mit unserer Inhouse-Schulung bauen Sie das Wissen auf, um die NIS-2-Anforderungen selbst umzusetzen.
Unverbindlichen Austauschtermin buchenPflichtschulung oder echte Befähigung – der Unterschied
Eine normale Pflichtschulung erfüllt die gesetzliche Anforderung nach § 38 BSIG. Nach vier Stunden haben Sie einen Nachweis für die Aufsichtsbehörde. Aber: Ihr Unternehmen ist danach nicht in der Lage, die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG eigenständig umzusetzen.
Normale Pflichtschulung
- Erfüllt die Schulungspflicht
- Allgemeine Inhalte für alle Branchen
- Nur Geschäftsleitung nimmt teil
- Theoretisches Wissen
- Externe Berater für Umsetzung nötig
Unsere Inhouse-Schulung
- Erfüllt die Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG
- Inhalte auf Ihr Unternehmen zugeschnitten
- Geschäftsleitung + Umsetzungsteam
- Praktische Umsetzungskompetenz
- Vieles selbst umsetzbar
Was bedeutet NIS-2 für Ihr Unternehmen?
Die NIS-2-Richtlinie ist seit dem 6. Dezember 2025 in Deutschland geltendes Recht. Sie betrifft rund 29.500 Unternehmen in 18 Sektoren – von Energie über Gesundheit bis zur Lebensmittelproduktion. Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist? Nutzen Sie unsere kostenlose NIS-2 Betroffenheitsanalyse.
Neu ist vor allem eines: Die Geschäftsleitung haftet persönlich. Geschäftsführer und Vorstände müssen Sicherheitsmaßnahmen genehmigen, deren Umsetzung überwachen – und sich nachweislich schulen lassen. Diese Pflicht gilt sofort, ohne Übergangsfrist. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur NIS-2 Schulungspflicht für Geschäftsführer.
Schulungspflicht
Die Geschäftsleitung muss regelmäßig geschult werden (§ 38 BSIG)
Mindestmaßnahmen
Zehn Sicherheitsmaßnahmen müssen umgesetzt werden (§ 30 BSIG)
Meldepflichten
Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden
Bei Verstößen
Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
Jetzt handeln: Die Schulungspflicht gilt sofort
Die NIS-2-Anforderungen sind seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft – ohne Übergangsfrist. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Austauschtermin und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen zur eigenständigen Umsetzung befähigen können.
Kostenlos beraten lassenNIS-2 Schulungspflicht nach § 38 BSIG: Unsere Inhalte
Unsere Inhouse-Schulung orientiert sich an der BSI-Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung. Wir gehen jedoch bewusst über die Pflichtinhalte hinaus: Sie und Ihr Team lernen, die Anforderungen praktisch umzusetzen.
Rechtliche Grundlagen
Sie verstehen die NIS-2-Richtlinie und das deutsche Umsetzungsgesetz. Sie lernen, ob Ihr Unternehmen als „wichtige" oder „besonders wichtige" Einrichtung eingestuft wird und welche Pflichten konkret für Sie gelten.
Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG
Sie kennen Ihre persönlichen Pflichten: Genehmigung, Überwachung, Schulung. Sie wissen, wie Sie Aufgaben rechtssicher delegieren und Haftungsrisiken minimieren. Denn: Ein Verzicht auf Ersatzansprüche ist nach dem Gesetz unwirksam.
Risikoanalyse praktisch durchführen
Sie lernen, Cyberrisiken systematisch zu erkennen, zu bewerten und zu behandeln. Wir üben die Risikoanalyse anhand Ihrer echten Unternehmensstrukturen – keine theoretischen Standardfälle.
Die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen
Sie erhalten praktisches Wissen zu allen zehn Maßnahmen nach § 30 BSIG: von Sicherheitskonzepten über Incident Management bis zur Lieferkettensicherheit. Mit konkreten Umsetzungstipps für Ihr Unternehmen.
Meldepflichten erfüllen
Sie wissen, wann und wie Sie Sicherheitsvorfälle melden müssen: Erstmeldung in 24 Stunden, Folgemeldung in 72 Stunden, Abschlussbericht in einem Monat. Nutzen Sie unseren Meldefristen-Rechner als praktische Hilfe.
Was Sie von der NIS-2 Inhouse-Schulung haben
Gesetzliche Schulungspflicht erfüllt
Alle Teilnehmenden erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung gemäß der BSI-Handreichung zur Schulungspflicht. Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass Ihre Geschäftsleitung die Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG erfüllt hat.
Befähigung zur Eigenständigkeit
Nach der Schulung kann Ihr Team viele NIS-2-Anforderungen selbst umsetzen: Risikoanalysen durchführen, Sicherheitskonzepte entwickeln, Vorfälle bewerten und melden. Sie reduzieren Ihre Abhängigkeit von externen Beratern erheblich.
Anpassung an Ihr Unternehmen
Wir arbeiten mit Ihren echten Strukturen, Prozessen und Risiken – nicht mit theoretischen Standardfällen. Die Schulung wird auf Ihre Branche, Ihre Unternehmensgröße und Ihren aktuellen Umsetzungsstand zugeschnitten.
Wirtschaftlicher Vorteil
Eine Inhouse-Schulung für mehrere Personen ist deutlich günstiger als einzelne Seminarbuchungen. Dazu sparen Sie Reisekosten und Ausfallzeiten. Die größte Ersparnis liegt in der Umsetzungsphase: Weil Ihr Team die Anforderungen selbst erfüllen kann.
Schulungsdetails
Dauer
1 Tag (6–8 Stunden)
Pflichtinhalte nach BSI-Handreichung plus praktische Befähigung
Teilnehmer
Geschäftsleitung + Umsetzungsteam
Optimal: 4–12 Personen (IT-Leitung, ISB, Compliance)
Durchführung
Vor Ort in Ihrem Unternehmen
Alternativ: Remote per Videokonferenz
Nachweis
Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Gemäß BSI-Handreichung zur Schulungspflicht
Preis: Individuell nach Ihrem Bedarf
Der Preis richtet sich nach Teilnehmerzahl und gewünschtem Umfang. Eine Inhouse-Schulung für mehrere Personen ist deutlich günstiger als einzelne Seminarbuchungen – und Sie sparen zusätzlich Reisekosten und Ausfallzeiten.
Individuelles Angebot anfordernHäufige Fragen zur NIS-2 Inhouse-Schulung
Wer muss an der NIS-2 Schulung teilnehmen?
Nach § 38 Abs. 3 BSIG sind alle Mitglieder der Geschäftsleitung besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen zur regelmäßigen Schulung verpflichtet. Dazu zählen Geschäftsführer, Vorstände und vergleichbare Leitungspersonen. Bei unserer Inhouse-Schulung empfehlen wir zusätzlich die Teilnahme des Umsetzungsteams (IT-Leitung, Informationssicherheitsbeauftragter, Compliance-Verantwortliche), um die praktische Handlungsfähigkeit im Unternehmen zu stärken. Mehr zu den Pflichten der Geschäftsleitung erfahren Sie in unserem Artikel zur NIS-2 Schulungspflicht für Geschäftsführer.
Wie lange dauert die NIS-2 Schulung?
Die gesetzliche Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG umfasst gemäß BSI-Handreichung mindestens 4 Stunden. Unsere erweiterte Inhouse-Schulung mit praktischer Befähigung zur eigenständigen Umsetzung dauert in der Regel einen vollen Tag (6–8 Stunden), um neben den Pflichtinhalten auch die praktische Anwendung anhand Ihrer Unternehmensstrukturen zu trainieren.
Erhalten Teilnehmer eine Bescheinigung für die NIS-2 Schulung?
Ja, alle Teilnehmenden erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung gemäß der BSI-Handreichung zur Schulungspflicht. Diese dokumentiert Teilnehmende, Zeitpunkt, Dauer und Inhalte der Schulung. Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Prüfern, dass die Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG erfüllt wurde.
Erfüllt die Schulung die Anforderungen der BSI-Handreichung?
Ja, unsere Schulung orientiert sich vollständig an der BSI-Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung. Wir vermitteln alle drei geforderten Kompetenzbereiche: Erkennung und Bewertung von Risiken, Risikomanagementpraktiken im Bereich IT-Sicherheit sowie Beurteilung der Auswirkungen von Risiken und Maßnahmen. Darüber hinaus befähigen wir Ihr Team zur praktischen Umsetzung – das geht über die Pflichtanforderungen hinaus.
Wie oft muss die NIS-2 Schulung wiederholt werden?
Das Gesetz schreibt „regelmäßige" Schulungen vor, ohne ein festes Intervall zu definieren. Das BSI empfiehlt in seiner Handreichung einen Schulungszyklus von etwa 3 Jahren. Zusätzlich sollten anlassbezogene Auffrischungen stattfinden bei größeren Sicherheitsvorfällen, wesentlichen organisatorischen Änderungen, Einführung neuer Technologien mit Sicherheitsrelevanz oder Änderungen der Rechtslage.
Was unterscheidet Ihre NIS-2 Schulung von anderen Anbietern?
Während die meisten NIS-2-Schulungen nach 4 Stunden enden und nur die Pflichtinhalte vermitteln, gehen wir bewusst weiter: Praktische Befähigung – Ihr Team lernt, die Anforderungen selbst umzusetzen. Unternehmensspezifisch – wir arbeiten mit Ihren echten Strukturen und Risiken. Team-Ansatz – nicht nur Geschäftsleitung, sondern auch das Umsetzungsteam. Das Ziel: Nach der Schulung ist Ihr Unternehmen in der Lage, viele NIS-2-Anforderungen eigenständig zu erfüllen und Sie reduzieren langfristig Ihre Abhängigkeit von externen Beratern.
Ist mein Unternehmen überhaupt von NIS-2 betroffen?
Ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt, hängt von Branche, Größe und Rolle in der Lieferkette ab. Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz in einem der 18 regulierten Sektoren. Nutzen Sie unsere kostenlose NIS-2 Betroffenheitsanalyse, um in wenigen Minuten Klarheit zu erhalten.
Weiterführende Tools und Fachartikel zur NIS-2-Umsetzung
Nutzen Sie unsere kostenlosen Tools und Fachartikel für Ihre NIS-2-Compliance:
NIS-2 Betroffenheitsanalyse
Prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt.
NIS-2 Checkliste
Alle Anforderungen übersichtlich zum Abhaken – für Ihren Umsetzungsfortschritt.
NIS-2 Gap-Analyse
Identifizieren Sie systematisch Ihre Handlungsbedarfe mit unserer Gap-Analyse.
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren Fachartikeln:
Schulungspflicht nach § 38 BSIG
Ausführliche Erläuterung der Schulungspflicht – warum sie notwendig, aber nicht hinreichend ist.
Artikel lesenDie 10 Mindestmaßnahmen nach § 30
Detaillierte Erklärung aller Maßnahmen, die Sie nach dem BSIG umsetzen müssen.
Artikel lesenMeldefristen-Rechner
Berechnen Sie Ihre Meldefristen bei einem Sicherheitsvorfall – 24h, 72h, 1 Monat.
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