Die Ingenieurgesellschaft ISM mbH ist als Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz) grundsätzlich nicht zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet.
Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B-Bereich) und fallen daher nicht unter die verpflichtenden Dienstleistungen des BFSG.
Dennoch ist es unser Anliegen, unsere Website möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen und Barrieren soweit möglich zu reduzieren.