Die NIS-2-Betroffenheit in Deutschland richtet sich nach drei Hauptkriterien: Sektor, Unternehmensgröße und geografische Reichweite der Dienstleistungen. Unternehmen gelten als betroffen, wenn sie in einem der in Anlage 1 oder 2 aufgeführten Sektoren tätig sind, die EU-Größenschwellen überschreiten und Dienstleistungen in der EU erbringen.
Größenkriterien nach EU-Definition: Ein Unternehmen ist betroffen, wenn es 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt ODER einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro oder mehr aufweist. Diese Schwellenwerte gelten für das gesamte Unternehmensverbund, nicht nur für deutsche Tochtergesellschaften.
Sektorale Abdeckung: Die besonders wichtigen Einrichtungen umfassen kritische Bereiche wie Energie, Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung, digitale Infrastruktur und Weltraum. Wichtige Einrichtungen betreffen Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, chemische Stoffe, Lebensmittelproduktion, Herstellung kritischer Erzeugnisse und Forschungsorganisationen.