NIS-2 Inhouse-Schulung: Wir befähigen Ihr Unternehmen zur eigenständigen Umsetzung

Erfüllen Sie die gesetzliche Schulungspflicht nach § 38 BSIG – und gehen Sie einen Schritt weiter: Mit unserer Inhouse-Schulung bauen Sie das Wissen auf, um die NIS‒2‒Anforderungen selbst umzusetzen. Ihre Geschäftsleitung und Ihr Team lernen, Risiken zu analysieren, Sicherheitskonzepte zu entwickeln und Meldepflichten zu erfüllen.

Pflichtschulung oder echte Befähigung der Unterschied

Eine normale Pflichtschulung erfüllt die gesetzliche Anforderung nach § 38 BSIG. Nach vier Stunden haben Sie einen Nachweis für die Aufsichtsbehörde. Aber: Ihr Unternehmen ist danach nicht in der Lage, die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG eigenständig umzusetzen.
Eine Inhouse-Schulung geht weiter. Sie erfüllt die Pflicht – und befähigt Ihr Unternehmen gleichzeitig zur praktischen Umsetzung. Ihre Mitarbeitenden lernen, wie sie Risikoanalysen durchführen, Sicherheitskonzepte entwickeln und im Ernstfall richtig melden.

Normale Pflichtschulung

  • Erfüllt die Schulungspflicht
  • Allgemeine Inhalte für alle Branchen
  • Nur Geschäftsleitung nimmt teil
  • Theoretisches Wissen
  • Externe Berater für Umsetzung nötig

Inhouse-Schulung

  • Erfüllt die Schulungspflicht
  • Inhalte auf Ihr Unternehmen zugeschnitten
  • Geschäftsleitung + Umsetzungsteam
  • Praktische Umsetzungskompetenz
  • Vieles selbst umsetzbar

Was bedeutet NIS‒2 für Ihr Unternehmen?

Die NIS‒2‒Richtlinie ist seit dem 6. Dezember 2025 in Deutschland geltendes Recht. Sie betrifft rund 29.500 Unternehmen in 18 Sektoren – von Energie über Gesundheit bis zur Lebensmittelproduktion.
Neu ist vor allem eines: Die Geschäftsleitung haftet persönlich. Geschäftsführer und Vorstände müssen Sicherheitsmaßnahmen genehmigen, deren Umsetzung überwachen – und sich nachweislich schulen lassen. Diese Pflicht gilt sofort, ohne Übergangsfrist.
Die wichtigsten Pflichten
  • Schulungspflicht: Die Geschäftsleitung muss regelmäßig geschult werden (§ 38 BSIG)
  • Mindestmaßnahmen: Zehn Sicherheitsmaßnahmen müssen umgesetzt werden (§ 30 BSIG)
  • Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden
  • Registrierung: Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren (ab Januar 2026 möglich)
Was bei Verstößen droht
Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dazu kommt: Die Geschäftsleitung haftet persönlich gegenüber dem Unternehmen, wenn sie ihre Pflichten verletzt.

Die Schulungsinhalte im Überblick

Unsere Inhouse-Schulung orientiert sich an der BSI-Handreichung zur Schulungspflicht. Wir gehen jedoch bewusst über die Pflichtinhalte hinaus: Sie und Ihr Team lernen, die Anforderungen praktisch umzusetzen.

Modul 1: Rechtliche Grundlagen

Sie verstehen die NIS-2-Richtlinie und das deutsche Umsetzungsgesetz. Sie lernen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Pflichten konkret für Sie gelten.

Modul 2: Pflichten der Geschäftsleitung

Sie kennen Ihre persönlichen Pflichten: Genehmigung, Überwachung, Schulung. Sie wissen, wie Sie Aufgaben rechtssicher delegieren und Haftungsrisiken vermeiden.

Modul 3: Risikoanalyse praktisch durchführen

Sie lernen, Cyberrisiken systematisch zu erkennen, zu bewerten und zu behandeln. Wir üben die Risikoanalyse anhand Ihrer echten Unternehmensstrukturen.

Modul 4: Die zehn Mindestmaßnahmen umsetzen

Sie erhalten praktisches Wissen zu allen zehn Maßnahmen nach § 30 BSIG: von Sicherheitskonzepten über Incident Management bis zur Lieferkettensicherheit. Für jede Maßnahme zeigen wir, wie Sie sie konkret umsetzen.

Modul 5: Meldepflichten erfüllen

Sie wissen, wann und wie Sie Sicherheitsvorfälle melden müssen: Erstmeldung in 24 Stunden, Folgemeldung in 72 Stunden, Abschlussbericht in einem Monat. Wir üben das Meldeverfahren an Beispielen.

Für wen ist die Inhouse‒Schulung gedacht?

Gesetzlich verpflichtet: Die Geschäftsleitung

Die Schulungspflicht nach § 38 BSIG gilt für alle, die zur Führung des Unternehmens berufen sind: Geschäftsführer, Vorstände, geschäftsführende Gesellschafter sowie CFOs, CIOs und CSOs mit Geschäftsleitungsfunktion.

Der Mehrwert der Inhouse-Schulung: Das Umsetzungsteam

Bei einer Inhouse-Schulung können Sie die Personen einbeziehen, die NIS-2 im Alltag umsetzen: Informationssicherheitsbeauftragte, IT-Leiter, Compliance-Verantwortliche, Risikomanager und Projektleiter. So bauen Sie ein Team auf, das die Anforderungen eigenständig erfüllen kann.

Was Sie von der Inhouse‒Schulung haben

Gesetzliche Pflicht erfüllt

Alle Teilnehmenden erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung gemäß der BSI-Handreichung zur Schulungspflicht. Diese Bescheinigung dient als Nachweis. Im Falle einer Prüfung können Sie dokumentieren, dass Ihre Geschäftsleitung die Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG erfüllt hat.

Befähigung zur Eigenständigkeit

Nach der Schulung kann Ihr Team viele NIS-2-Anforderungen selbst umsetzen: Risikoanalysen durchführen, Sicherheitskonzepte entwickeln, Vorfälle bewerten und melden. Sie reduzieren Ihre Abhängigkeit von externen Beratern und bauen nachhaltige Kompetenz im eigenen Haus auf. Das spart nicht nur Kosten, sondern macht Sie auch reaktionsfähiger – denn Ihr Team kann im Ernstfall sofort handeln, ohne erst externe Unterstützung anzufordern.

Anpassung an Ihr Unternehmen

Wir arbeiten mit Ihren echten Strukturen, Prozessen und Risiken – nicht mit theoretischen Standardfällen. Die Schulung wird auf Ihre Branche, Ihre Unternehmensgröße und Ihren aktuellen Umsetzungsstand zugeschnitten. So lernt Ihr Team genau das, was es für die praktische Arbeit in Ihrer Organisation braucht.

Wirtschaftlicher Vorteil

Eine Inhouse-Schulung für mehrere Personen ist deutlich günstiger als einzelne Seminarbuchungen für jeden Teilnehmenden. Dazu sparen Sie Reisekosten und Ausfallzeiten, weil die Schulung in Ihren Räumlichkeiten oder als dedizierte Online-Veranstaltung stattfindet. Die größte Ersparnis liegt jedoch in der Umsetzungsphase: Weil Ihr Team die Anforderungen selbst erfüllen kann, sinken die Kosten für externe Beratung erheblich.