Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert präzise Anforderungen an die Meldung von Datenschutzverletzungen an Aufsichtsbehörden. Diese Bestimmung verpflichtet Verantwortliche zur systematischen Dokumentation und fristgerechten Übermittlung aller relevanten Vorfallsinformationen binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung.
Die rechtskonforme Umsetzung erfordert eine strukturierte Erfassung spezifischer Meldeinhalte, die sowohl den Sachverhalt der Verletzung als auch deren potenzielle Auswirkungen auf betroffene Personen umfassend dokumentieren. Unser DSGVO-Meldetool gewährleistet die vollständige Abdeckung aller gesetzlich geforderten Angaben und minimiert das Risiko unvollständiger oder rechtlich unzureichender Meldungen.
Besonders vor dem Hintergrund der anstehenden
NIS‒2‒Implementierung Ende 2025 gewinnt die systematische Vorfallsdokumentation zusätzliche Relevanz, da sich Meldepflichten und Dokumentationsanforderungen für viele Unternehmen erheblich erweitern werden. Eine professionelle Vorbereitung auf diese regulatorischen Entwicklungen durch standardisierte Meldefprozesse ist daher von strategischer Bedeutung.