Erstellen Sie Vorlagen für die Meldung von Datenschutzpannen nach Art. 33 DSGVO

Mit unserem kostenlosen DSGVO-Meldetool können Sie schnell und rechtssicher eine vollständige Vorlage für die Meldung einer Datenschutzverletzung erstellen. Unser professioneller Art. 33 DSGVO-Generator unterstützt Sie dabei, alle Pflichtangaben gemäß DSGVO korrekt auszufüllen und generiert automatisch ein professionelles PDF-Dokument für die Übermittlung an zuständige Aufsichtsbehörden.
Besonders relevant für NIS-2 Compliance: Mit der kommenden NIS‒2‒Richtlinie Ende 2025 steigen die Anforderungen an systematische Vorfallsmeldungen erheblich. Bereiten Sie sich jetzt optimal vor!

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Sparen Sie wertvolle Zeit bei akuten Datenschutzverletzungen. Unser strukturierter 6-Schritte-Prozess führt Sie effizient durch alle DSGVO-Anforderungen.

DSGVO-konform

Alle Pflichtangaben nach Art. 33
Vollständige Abdeckung aller rechtlichen Anforderungen gemäß Art. 33 DSGVO für rechtssichere Behördenmeldungen.

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Automatische Generierung eines aufsichtsbehörden-konformen PDF-Dokuments mit allen erforderlichen Meldeinhalten.

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Art. 33 DSGVO Meldeinhalte

Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert präzise Anforderungen an die Meldung von Datenschutzverletzungen an Aufsichtsbehörden. Diese Bestimmung verpflichtet Verantwortliche zur systematischen Dokumentation und fristgerechten Übermittlung aller relevanten Vorfallsinformationen binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung.
Die rechtskonforme Umsetzung erfordert eine strukturierte Erfassung spezifischer Meldeinhalte, die sowohl den Sachverhalt der Verletzung als auch deren potenzielle Auswirkungen auf betroffene Personen umfassend dokumentieren. Unser DSGVO-Meldetool gewährleistet die vollständige Abdeckung aller gesetzlich geforderten Angaben und minimiert das Risiko unvollständiger oder rechtlich unzureichender Meldungen.
Besonders vor dem Hintergrund der anstehenden NIS‒2‒Implementierung Ende 2025 gewinnt die systematische Vorfallsdokumentation zusätzliche Relevanz, da sich Meldepflichten und Dokumentationsanforderungen für viele Unternehmen erheblich erweitern werden. Eine professionelle Vorbereitung auf diese regulatorischen Entwicklungen durch standardisierte Meldefprozesse ist daher von strategischer Bedeutung.

Beschreibung der Datenschutzverletzung

  • Art der Verletzung und betroffene Datenarten
  • Umfang der Verletzung und wahrscheinliche Auswirkungen
  • Zeitlicher Verlauf des Vorfalls

Betroffene Personengruppen

  • Anzahl und Kategorien betroffener Personen
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)
  • Potenzielle Auswirkungen auf Betroffene

Kontaktdaten und Ansprechpartner

  • Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Verantwortliche Person für Rückfragen
  • Interne Incident Response Ansprechpartner

Risikobewertung und Folgenabschätzung

  • Wahrscheinliche Folgen der Datenschutzverletzung
  • Bewertung der Risiken für Rechte und Freiheiten
  • Notwendigkeit einer Benachrichtigung betroffener Personen

Maßnahmen und Abhilfe

  • Bereits ergriffene Sofortmaßnahmen
  • Geplante Abhilfe- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen
  • Technische und organisatorische Sicherheitsverbesserungen

Häufig gestellte Fragen zu DSGVO‒Datenschutzverletzungen

Wann muss eine Datenschutzverletzung gemeldet werden?
Nach Art. 33 DSGVO müssen Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht. Kritische Meldeszenarien umfassen unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten, Datenverlust durch Diebstahl oder technische Defekte sowie Ransomware-Angriffe mit Verschlüsselung von Personendaten. Ebenso meldepflichtig sind Fehlversendungen mit sensiblen Daten und Systemkompromittierungen mit potenziellem Datenzugriff. Nutzen Sie unseren Cybervorfall-Meldefristen Rechner für komplexe Szenarien mit mehreren Meldepflichten.
Was passiert bei verspäteter oder fehlender DSGVO-Meldung?
Das Bußgeldrisiko bei Meldepflichtverletzungen kann bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zusätzlich drohen weitere Sanktionen bei schwerwiegenden Verletzungen sowie ein erheblicher Reputationsverlust durch öffentliche Bekanntmachung der Compliance-Verstöße. Betroffene Personen können zudem zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, was die finanziellen Folgen zusätzlich verstärkt. Schutz bietet eine professionelle Vorbereitung durch systematische Informationssicherheits-Bewertung, externe ISB-Betreuung für rechtssichere Compliance sowie kontinuierliche Überwachung mit professionellen Security-Maßnahmen.
Wie bereite ich mich auf NIS-2 Meldepflichten vor?
Mit der NIS-2-Richtlinie Ende 2025 erweitern sich die Meldepflichten erheblich und umfassen ab 2026 eine 24-Stunden Erstmeldung für erhebliche Cybervorfälle sowie einen 72-Stunden Detailbericht mit umfassender Vorfallsanalyse. Die erweiterte Branchen-Abdeckung geht deutlich über die DSGVO hinaus und bringt härtere Sanktionen bei Compliance-Verstößen mit sich. Zur empfohlenen Vorbereitung gehört zunächst eine NIS-2 Betroffenheitsanalyse zur Prüfung Ihrer Pflichten, gefolgt von der Nutzung unseres ISB-Kostenrechners zur Kalkulation professioneller Beratung und einer systematischen Vorbereitung mit externem ISB-Service für umfassende Compliance-Sicherheit.