Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union zielt darauf ab, ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten zu etablieren. In Deutschland wird sie durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt.
Betroffen sind Unternehmen aus 18 definierten Sektoren, die bestimmte Größenschwellen überschreiten. Zu den Sektoren mit hoher Kritikalität zählen Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, ICT-Service-Management, öffentliche Verwaltung und Weltraum. Weitere wichtige Sektoren umfassen Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, Verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschung.
Typischerweise fallen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz in den Anwendungsbereich – abhängig vom jeweiligen Sektor.
Die Anforderungen lassen sich in drei Kernbereiche gliedern:
Erstens müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer IT-Systeme und Netzwerke implementiert werden. Zweitens sind Sie zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an das BSI verpflichtet – innerhalb enger Fristen von 24 bis 72 Stunden. Drittens tragen Geschäftsführer eine persönliche Verantwortung und müssen nachweislich an Schulungen zur Cybersicherheit teilnehmen.