NIS‒2‒Beratung: So setzen Sie die Anforderungen sicher um

Die NIS-2-Richtlinie betrifft in Deutschland schätzungsweise über 29.500 Unternehmen. Viele Geschäftsführer und IT-Verantwortliche stehen vor der Frage: Was bedeutet das konkret für uns? Die gute Nachricht: NIS-2 ist machbar – mit der richtigen Struktur und kompetenter Begleitung.

Sie sind nicht allein mit dieser Herausforderung

In unserer Beratungspraxis erleben wir täglich Unternehmen, die vor denselben Fragen stehen wie Sie: Sind wir überhaupt betroffen? Was müssen wir konkret umsetzen? Was haben Sie schon durch andere Regularien abgedeckt? Und wie schaffen wir das neben dem Tagesgeschäft?
Diese Verunsicherung ist nachvollziehbar. Die NIS-2-Richtlinie bringt neue Anforderungen an die Cybersicherheit mit sich, die deutlich über das hinausgehen, was viele Unternehmen bisher umgesetzt haben. Gleichzeitig laufen die Fristen: Die BSI-Registrierung muss zeitnah erfolgen.

Was NIS‒2 für Ihr Unternehmen bedeutet

Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union zielt darauf ab, ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten zu etablieren. In Deutschland wird sie durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt.
Betroffen sind Unternehmen aus 18 definierten Sektoren, die bestimmte Größenschwellen überschreiten. Zu den Sektoren mit hoher Kritikalität zählen Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, ICT-Service-Management, öffentliche Verwaltung und Weltraum. Weitere wichtige Sektoren umfassen Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, Verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschung.
Typischerweise fallen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz in den Anwendungsbereich – abhängig vom jeweiligen Sektor.
Die Anforderungen lassen sich in drei Kernbereiche gliedern: Erstens müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer IT-Systeme und Netzwerke implementiert werden. Zweitens sind Sie zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an das BSI verpflichtet – innerhalb enger Fristen von 24 bis 72 Stunden. Drittens tragen Geschäftsführer eine persönliche Verantwortung und müssen nachweislich an Schulungen zur Cybersicherheit teilnehmen.
Die rechtlichen Details zur Geschäftsführerhaftung erläutern wir im Artikel NIS‒2‒Schulungspflicht für Geschäftsführer.

Unser Ansatz: Strukturiert zur Compliance

Wir begleiten mittelständische Unternehmen systematisch durch den NIS-2-Umsetzungsprozess. Unser Vorgehen basiert auf bewährten Standards und unserer praktischen Projekterfahrung.
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Betroffenheitsanalyse

Zunächst klären wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt. Diese Analyse berücksichtigt Ihre Branche, Unternehmensgröße und die Kritikalität Ihrer Dienstleistungen. In vielen Fällen lässt sich diese Frage innerhalb weniger Tage abschließend beantworten.
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Gap-Analyse und Risikobewertung

Im zweiten Schritt analysieren wir Ihren aktuellen Stand der Informationssicherheit. Wo stehen Sie heute? Welche Anforderungen erfüllen Sie bereits – möglicherweise durch DSGVO-Maßnahmen oder bestehende IT-Sicherheitskonzepte? Wo bestehen Lücken? Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für einen realistischen Umsetzungsplan.
Wie Sie DSGVO und NIS-2 effizient verbinden, zeigt unser Praxisleitfaden DSGVO und NIS‒2: Wo sich Datenschutz und Cybersicherheit überschneiden.
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Maßnahmenplanung

Auf Basis der Gap-Analyse entwickeln wir einen priorisierten Maßnahmenplan. Nicht alles muss sofort umgesetzt werden – aber die richtigen Dinge müssen zur richtigen Zeit passieren. Wir unterscheiden zwischen Quick Wins, die Sie kurzfristig umsetzen können, und strategischen Maßnahmen, die mehr Zeit benötigen.
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Umsetzungsbegleitung

Wir lassen Sie mit dem Maßnahmenplan nicht allein. Als externe Informationssicherheitsbeauftragte oder projektbezogene Berater begleiten wir die Implementierung. Das umfasst die Erstellung von Richtlinien und Prozessen, die Schulung Ihrer Mitarbeiter und die Vorbereitung auf die BSI-Registrierung.
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Registrierung und laufende Betreuung

Die Registrierung beim BSI ist der formale Abschluss der ersten Phase. Doch NIS-2 ist keine einmalige Übung: Die Anforderungen erfordern ein kontinuierliches Management der Informationssicherheit. Wir unterstützen Sie dabei, diese Prozesse nachhaltig in Ihrem Unternehmen zu verankern.

Synergien nutzen: NIS‒2 als Teil eines Gesamtkonzepts

Ein typisches Szenario in unserer Beratungspraxis: Ein Unternehmen muss NIS-2 umsetzen, hat bereits DSGVO-konforme Prozesse etabliert und überlegt, ob eine ISO-27001-Zertifizierung sinnvoll wäre.
Die gute Nachricht: Diese Anforderungen überschneiden sich erheblich. Ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 erfüllt bereits viele NIS-2-Anforderungen. Und die technisch-organisatorischen Maßnahmen der DSGVO bilden eine solide Grundlage.
Wir helfen Ihnen, diese Synergien zu nutzen. Statt dreimal dasselbe zu dokumentieren, entwickeln wir einen integrierten Ansatz, der alle Anforderungen effizient abdeckt.
Für Unternehmen, die einen modernen Architekturansatz verfolgen möchten, bietet Zero-Trust eine vielversprechende Grundlage. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Zero‒Trust‒Architektur: Eine Möglichkeit für NIS‒2 und DORA Compliance.

Was Sie von uns erwarten können

Als Beratung für Informationssicherheit sind wir auf den gehobenen Mittelstand spezialisiert. Das bedeutet: Wir verstehen Ihre Strukturen, Ihre Ressourcen und Ihre Herausforderungen.
Wir bieten keine Lösungen von der Stange und keine überdimensionierten Konzernansätze. Stattdessen entwickeln wir pragmatische Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen.
Unsere Methodik basiert auf etablierten Standards: ISO 27001, BSI IT-Grundschutz und den Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Wir arbeiten mit aktuellen Informationen und berücksichtigen die laufenden Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess.